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Strafverfahren


Kontakt

Zentrale: 05371-897-100

Bitte tragen Sie Ihre Anliegen möglichst schriftlich vor.

Wenn Sie im Rahmen eines laufenden Verfahrens ein Anliegen haben, finden Sie die Durchwahl auf dem jeweiligen gerichtlichen Anschreiben.

Bei telefonischen Rückfragen bedenken Sie bitte, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen telefonisch keine Auskünfte aus einem Verfahren erteilt werden.

Die Geschäftsstellen dürfen auch keinen Rechtsrat erteilen, dies ist Sache der Rechtsanwälte.

Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben, z.B. eine Ladung, melden Sie sich bitte vorab bei der Wachtmeisterei im Eingangsbereich an. Schriftliche Anträge können ebenfalls bei der Wachtmeisterei abgegeben werden.


Hinweis:
Die folgenden Informationen sind nicht vollständig und nicht abschließend, sollen nur einen Überblick verschaffen. Sind Sie selbst betroffen, lesen Sie bitte die Ihnen übersandten Hinweise gründlich durch.


Welche Sachen bearbeitet die Abteilung für Strafsachen?

In der Abteilung für Strafsachen bei einem Amtsgericht werden die Anklagen gegen Erwachsene (und Strafbefehle nach Einspruch) und gegen Jugendliche verhandelt und - wenn das Verfahren nicht eingestellt wird - wird durch Urteil entschieden.

Die Abteilung für Strafsachen ist außerdem zuständig für Bußgeldverfahren, z.B. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Hier erlässt die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid, gegen den der Betroffene dann Einspruch einlegen kann, der dann vor dem Gericht verhandelt wird.

Strafgerichtsbarkeit im Überblick

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Sanktionensystem

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Der Strafprozess

Für weitere Informationen zum gerichtlichen Verfahren klicken Sie hier .


Arbeit statt Geldzahlung

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, kann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (für das Amtsgericht Gifhorn ist dies die Staatsanwaltschaft Hildesheim) beantragen, dass statt der Zahlung gemeinnützige Arbeit geleistet werden kann. Der Antrag sollte gleich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Hildesheim - schriftlich - gestellt werden.

Für weitere Informationen klicken Sie hier .


Jugendstrafrecht

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Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren

Statt einer Verurteilung kann ein Verfahren sowohl durch die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden.

Für weitere Informationen klicken Sie hier .


Nach der Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe

Zu Informationen zum Justizvollzug klicken Sie hier

und hier .


Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen

Für weitere Informationen klicken Sie hier .


Zum Opferschutz

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Infos für Schöffen

finden Sie hier .


Zu Formularen und Anträgen

mit Informationen zu Opferrechten, Zeugenladungen, Nebenklage, Antrag Besuchserlaubnis … klicken Sie hier .


Symbolfoto zum Artikel "Allgemein" Bildrechte: grafolux & eye-server
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