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Zeitplan zur Umstellung auf die E-Akte im Amtsgericht Gifhorn

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umstellung auf die elektronische Akte für alle Gerichte gesetzlich verpflichtend. Diese Veränderung führt in den kommenden Monaten zu umfangreichen organisatorischen Anpassungen in den Gerichten. Ziel aller Gerichte ist es, die Umstellungen so reibungslos wie möglich zu gestalten und Verzögerungen in der Bearbeitung von Verfahren zu minimieren. Besonders an den Tagen, an denen die Umstellungen in den einzelnen Abteilungen vorgenommen werden, und in den unmittelbar darauf folgenden Wochen sind jedoch vorübergehende Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Bearbeitung eiliger Angelegenheiten wird aber jederzeit gewährleistet sein.


In der Zivilabteilung wird seit dem 22.08.2024 verbindlich elektronisch gearbeitet.

In der Insolvenzabteilung wird zum 12. März 2025 verbindlich umgestellt, in der Familienabteilung zum 13. Mai 2025.

Die Umstellungen in den übrigen Rechtsgebieten (wie Betreuungs-, Nachlass-, Vollstreckungsgericht sowie die Strafabteilung) sollen schrittweise im Laufe diesen Jahres erfolgen.


Fotografie zeigt Blattsammlung im Tablet vor leerem Aktenregal   Bildrechte: MJ / Clemens Heidrich
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