Online-Terminvereinbarungen für Beratungshilfe
Bitte prüfen Sie vorab, ob das Amtsgericht Gifhorn auch zuständig ist. Nur das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht darf die Beratungshilfescheine erteilen.
Die Zuständigkeit können Sie hier prüfen: Zuständiges Amtsgericht finden.
Diese Unterlagen müssen Sie unbedingt zum Termin mitbringen: Klicken Sie hier .
Seit dem 01.07.2020 können mündliche Termine für unaufschiebbare Anträge in Beratungshilfesachen Dienstag und Donnerstag auch online vereinbart werden. Zur Terminbuchung klicken Sie hier: