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Barrierefreiheit bei Mobilitätseinschränkung


Allgemeine Hinweise

Sollten Sie Hilfe oder Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Amtsgerichts benötigen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch oder Termin an unsere Wachtmeisterei unter der Telefonnummer 05371/897-100.

Behindertenparkplätze

Es steht am Nordeingang (von der Straße Am Schloßgarten) ein Behindertenparkplatz vor dem rollstuhlgeeigneten Eingang zur Verfügung.


Zugang zum Gebäude:

Das Amtsgericht ist frei von Schwellen und Stufen zugänglich.

Der barrierefreie Zugang zum Gebäude erfolgt über eine Rampe an der Gebäuderückseite (von der Straße Am Schloßgarten aus). Bei Bedarf kann Hilfe durch die Klingel links der Eingangstür angefordert werden.

Im Amtsgericht sind die Etagen durch einen Fahrstuhl verbunden.

Taktile Leitstreifen auf den Parkplätzen, Zugängen zum Amtsgericht und Gängen im Gebäude sind nicht vorhanden.


Sanitäre Einrichtungen:

Im Erdgeschoss befinden sich 2 barrierefreie Toiletten. Ein Euro-Schlüssel ist nicht erforderlich.

Neben der Toilette rechts befindet sich eine rote Zugleine für den Notruf. Beim Betätigen des Notrufs erscheint in kürzester Zeit eine Hilfsperson.

Barrierefreier Nachtbriefkasten:

Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Eingangsbereich des Amtsgerichts (Südseite) und ist mit einem Rollstuhl gut anfahrbar. Der Einwurf-Schlitz ist aus sitzender Höhe erreichbar.

Weitere Informationen zum Nachtbriefkasten finden Sie hier .


Barrierefreiheit im Gerichtsverfahren

Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit in gerichtlichen Verfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .


Schmuckgrafik zum Artikel "Barrierefreiheit bei Mobilitätseinschränkung" Bildrechte: Justiz; MJ
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