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Bezirk

Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Gifhorn


Zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Gifhorn gehörden neben der Stadt Gifhorn mit den Ortschaften Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel auch die Samtgemeinden


- Hankensbüttel mit den Gemeinden Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl und Steinhorst,

- Isenbüttel mit den Gemeinden Calberlah, Isenbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel

- Meinersen mit den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen, Müden

- Papenteich mit den Gemeinden Adenbüttel, Didderse, Meine, Rötgesbüttel, Schwülper, Vordorf

- Gemeinde Sassenburg

- Wesendorf mit den Gemeinden Groß Oesingen, Schönewörde, Ummern, Wagenhoff, Wahrenholz, Wesendorf

- Stadt Wittingen


mit den jeweiligen Ortschaften.

Eine Übersicht aller zum Amtsgerichtsbezirk Gifhorn gehörenden Ortschaften finden Sie hier .

Achtung:

Der Gerichtsbezirk ist nicht immer identisch mit dem Kreisbezirk.

Die im Landkreis Gifhorn gelegenen Samtgemeinden Brome und Boldecker Land gehören zum Amtsgerichtsbezirk Wolfsburg.

Hinweis:

Das Amtsgericht Gifhorn ist in Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren auch für die Amtsgerichtsbezirke Burgdorf, Lehrte und Peine zuständig.

Symbolfoto zum Artikel "Bezirk" Bildrechte: grafolux & eye-server
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