Aktuelle Mitteilungen
Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht
Im Zuge der Digitalisierung der Justiz wird die elektronische Aktenführung an allen niedersächsischen Gerichten eingeführt. Die über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingehenden Schreiben und Schriftsätze werden direkt an das aktenführende elektronische System weitergeleitet. Wenn die Eingänge ein korrekt bezeichnetes Aktenzeichen enthalten, erfolgt zudem eine direkte Zuordnung zum jeweiligen Verfahren. Der Eingang wird dem/der zuständige(n) Sachbearbeiter(in) vorgelegt und kann ohne Zeitverlust inhaltlich bearbeitet werden.
Die automatisierte Zuordnung setzt voraus, dass das gerichtliche Aktenzeichen von dem Absender/der Absenderin korrekt, vollständig, aber ohne überflüssige Zusätze angegeben wird. Dies gilt sowohl für die Eingabe des Aktenzeichens in ein elektronisches Versandsystem (etwa eBO, MJP oder BeBPo), als auch bei manueller Benennung eines PDF oder postalisch in Papierform eingehenden und im Gericht rechtssicher einzuscannenden Schreiben.
Bitte achten Sie daher stets auf die korrekte Bezeichnung des Aktenzeichens und vermeiden Sie überflüssige Leerzeichen, Ergänzungen wie „NZS“ oder Klammerzusätze. Andernfalls entsteht Mehraufwand durch eine manuelle Postverteilung, mit der eine verzögerte inhaltliche Bearbeitung einhergehen kann.
Für Rückfragen zur korrekten Bezeichnung und Schreibweise des Aktenzeichens etwa in Zweifelsfällen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Das Amtsgericht Gifhorn stellt die Zivilsachen auf die elektronische Akte um. Wie am 16. Juli 2024 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderung der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten verkündet, ist beim Amtsgericht Gifhorn in Zivilsachen ab dem 26. August 2024 die elektronische Akte verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt werden die künftigen Zivilakten beim Amtsgericht Gifhorn ausschließlich in digitaler Form geführt. Von Bürgern eingereichte Schriftstücke in Papierform werden dazu vom Gericht entsprechend eingescannt werden.
In der Umstellungsphase könnte es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs
Ab dem 01.01.2018 wird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dann rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden.
Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente können Sie mithin ab dem 01.01.2018 auch in elektronischer Form einreichen.
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail (Transportprotokoll SMTP) ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig der Postweg zu nutzen ist.
Für den elektronischen Rechtsverkehr ist allein die Übermittlung über das Transportprotokoll OSCI zugelassen, das mit dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bedient werden kann.
Die Gerichte sind allein über das in der Anwendung EGVP enthaltene Adressverzeichnis adressierbar. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber dem Gericht können nicht per einfacher E-Mail abgegeben werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Das Amtsgericht Gifhorn ist Ausbildungsgericht
Seit dem Jahr 2018 bildet das Amtsgericht Gifhorn auch im Haus Beamte und Beamtinnen für den mittleren Dienst - sog. Justizanwärter/-innen - aus. Die beiden ersten Anwärterinnen haben ihre Ausbildung erfolgreich absolviert und wir freuen uns, dass uns eine der beiden durch das Oberlandesgericht Celle zugewiesen worden ist. Derzeit werden weitere 4 Anwärterinnen ausgebildet, im nächsten Durchlauf nach den Sommerferien werden voraussichtlich 2 weitere Anwärter/-innen zur Ausbildung zugewiesen werden.Es durchlaufen hier weiter das Haus zu Ausbildungszwecken:
Studenten und Studentinnen der Fachhochschule Rechtspflege (praktischer Teil des Studiums), Studentenpraktikanten/-innen im Rahmen des Jurastudiums (i. d. Regel 1 Monat "reinschnuppern"), Schülerpraktikanten/-innen im Rahmen der Schulpraktika sowie Referendare und Referendarinnen im Rahmen des Referendariats.
Informationsblatt für Besucherinnen und Besucher
Ein Informationsblatt für Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts liegt in 24 Sprachen an der Information im Eingangsbereich des Amtsgerichts zur Abholung bereit. Das Informationsblatt enthält allgemeine Informationen, die für nahezu alle Amtsgerichte zutreffend sind. Die Anlage zum Informationsblatt enthält wichtige ortsbezogene Anschriften, Telefonnummern und Internetadressen (wie z. B. Landgericht Hildesheim, Oberlandesgericht Celle, Ambulanter Justizsozialdienst, Rechtsanwaltsregister, Dolmetscher- und Übersetzungsdatenbank, Stadt Gifhorn, Landkreis Gifhorn).