Grußwort
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
ich begrüße Sie herzlich auf den Internetseiten des Amtsgerichts Gifhorn und freue mich sehr, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren.
Der Internetauftritt soll für Sie die uns durch Gesetz übertragenen Aufgaben in wichtigen Teilen nachvollziehbar werden lassen. So finden Sie hilfreiche Hinweise zu den Aufgaben, Funktionen und Zuständigkeiten unseres Amtsgerichts, aber auch beispielsweise praktische Informationen zur Kontaktaufnahme.
Unsere Seite enthält Links zu anderen justizrelevanten Seiten im Internet. Für diese Links gilt: wir haben keinen Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seite verantwortlich.
Die auf unserer Homepage genannten E-mail Adressen sind nicht geeignet, dem Amtsgericht rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder das Telefax.
Neben den „klassischen“ Bereichen eines Amtsgerichts (Zivilrechtssachen, Strafrechtssachen, Familienrechtssachen, Grundbuchsachen, Nachlasssachen, Betreuungssachen, Vollstreckungs-und Insolvenzsachen,…) wird auch die gerichtliche Mediation angeboten. Gerade auch für ortsfremde Interessenten haben wir Informationen zu Zwangsversteigerungen aufgearbeitet und für Sie im Internet bereitgestellt.
Die Einführung der elektronischen Akte und vorangehend die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs sind Umstrukturierungsprozesse im Zuge der Digitalisierung, die auch das Amtsgericht Gifhorn in den kommenden Jahren verändern werden. Aktuell sind Klagen und Anträge nur im Ausnahmefall auf elektronischem Weg einzureichen, für nicht rechtsanwaltlich Vertretene in der Regel noch zu Papier zu bringen.
Wir hoffen, dass unser Internetauftritt für Sie hilfreich ist und nehmen Anregungen zur Änderung gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Melanie Kieler
Direktorin des Amtsgerichts