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Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe


Mittellosen Personen kann unter bestimmten Bedingungen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe insbesondere im Bereich Zivilrecht und Familienrecht setzt zum einen Bedürftigkeit voraus und zum anderen eine hinreichende Erfolgsaussicht des Prozesses/Verfahrens. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann mit und ohne Ratenzahlung bewilligt werden.

Weitere Hinweise und Formulare finden Sie hier .


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