Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Mittellosen Personen kann unter bestimmten Bedingungen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe insbesondere im Bereich Zivilrecht und Familienrecht setzt zum einen Bedürftigkeit voraus und zum anderen eine hinreichende Erfolgsaussicht des Prozesses/Verfahrens. Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann mit und ohne Ratenzahlung bewilligt werden.
Weitere Hinweise und Formulare finden Sie hier (Internetseite des Niedersächsisches Landesjustizportals).
Auch auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ stehen Ihnen umfassende Informationen zur Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Sie können den Prozesskostenhilfeantrag (inkl. des Formulars „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“) bereits ausfüllen. Anschließend können Sie den Antrag ausdrucken und – ergänzt um die eingescannten oder ausgedruckten Belege – per Post oder über „Mein Justizpostfach“ vollständig digital versenden (zum Antrag).