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Studentenpraktikum in der Justiz

Das gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) erforderliche Praktikum bei einem Gericht kann auch beim Amtsgericht Gifhorn absolviert werden.

Hier werden Studentenpraktika als Ferienpraktika mit einer Dauer von vier Wochen angeboten. Die Ableistung eines Gerichtspraktikums ist nach den jeweiligen Landesjustizprüfungsordnungen in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einem zivilrechtlichen und aus einem strafrechtlichen Teil und vermittelt zudem erste Kenntnisse über das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ob Sie als Interessent nach der an Ihrem Studienort geltenden Prüfungsordnung die Voraussetzung für die Teilnahme erfüllen und damit die Teilnahmebescheinigung vom zuständigen Landesjustizprüfungsamt anerkannt wird, liegt in Ihrer Verantwortung. Die Prüfungsämter erkannten, wenn die Teilnehmer die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen (z.B. Mindestsemesterzahl oder bestimmte Scheine) erfüllen, bisher ausnahmslos die Teilnahmebescheinigung an.

Für weitere Informationen zu Praktika im Rahmen des Studiums in Niedersachsen -insbesondere zum Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit in der Juristenausbildung, welches Sie am Ende der nachfolgend aufgerufenen Seite finden- klicken Sie bitte hier .

Ihre Bewerbung für einen Praktikumsplatz unter der Angabe des Zeitraums richten Sie bitte an:

Amtsgericht Gifhorn
- Verwaltungsabteilung -
Am Schloßgarten 4
38518 Gifhorn

Zum Entwurf einer Bewerbung (Artikel, Volltext)

Zum Entwurf einer Bewerbung (pdf-Datei, nicht barrierefrei, 100 kb)

Anstelle eines Ferienpraktikums beim Amtsgericht können Sie auch an einer Gruppenarbeitsgemeinschaft für Studenten beim Landgericht Hildesheim teilnehmen. Die Teilnahme an der einen regen Austausch ermöglichenden Gruppenarbeitsgemeinschaft ersetzt die Ferienpraxis beim Amtsgericht. Sie kann anstelle der Einzelbeschäftigung gewählt werden (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG, § 15 NJAVO). Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Landgericht Hildesheim.


Symbolfoto zum Artikel "Studentenpraktikum in der Justiz" Bildrechte: grafolux & eye-server
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