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Allgemein
Das Amtsgericht Gifhorn nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr und gehört zur „ordentlichen Gerichtsbarkeit“, die die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die sogenannte „freiwillige Gerichtsbarkeit“ umfasst. Zur freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen u. a. Grundbuch- und Nachlassangelegenheiten sowie Betreuungssachen.
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Derzeit arbeiten bei dem Amtsgericht Gifhorn annähernd 99 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, hiervon 11 Richter und Richterinnen.