Schülerpraktikum in der Justiz
Beim Amtsgericht Gifhorn können Schülerinnen und Schüler in den folgenden Bereichen ein Praktikum absolvieren:
•Richterin / Richter (= höherer Dienst)
•Rechtspflegerin / Rechtspfleger (gehobener Dienst)
•Justizfachwirtin / Justizfachwirt (mittlerer Dienst)
Ein Praktikum in der Justiz gibt erste Einblicke in die betrieblichen Zusammenhänge eines Gerichtes. Hierbei werden den Schülerinnen und Schülern die Berufe der Justizbeamtinnen und Justizbeamten im einfachen, mittleren und gehobenen Justizdienst sowie der Richterinnen und Richter vorgestellt. Ferner erhalten sie Gelegenheit, an Verhandlungen teilzunehmen. Die Schüler können so eine persönliche Orientierung über ihren weiteren Ausbildungsweg gewinnen.
Ihre Bewerbung für einen Praktikumsplatz unter der Angabe des Zeitraums richten Sie bitte an:
Amtsgericht Gifhorn
- Verwaltungsabteilung -
Am Schloßgarten 4
38518 Gifhorn
Jede Bewerbung wird schriftlich beantwortet. Wenn ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Praktikumszusage, die dann der jeweiligen Schule vorgelegt werden kann.
Zu Beginn des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet. Sodann erhalten sie einen Praktikumsplan, der besprochen wird. Dieser regelt ihre Aufgaben und die einzelnen Stationen während des Praktikums.
Während des Praktikums gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Das bedeutet unter anderem, dass die Praktikanten an 5 Arbeitstagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) in der Zeit von etwa 8:30 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, an Freitagen und vor arbeitsfreien Tagen bis ca. 13:00 Uhr die Arbeit im Gericht kennenlernen. Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler zudem der gesetzlichen Unfallversicherung. Da es sich bei dem Praktikum weder um ein Ausbildungs- noch um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von arbeitsrechtlichen Vorschriften handelt, wird keine Vergütung gewährt.