Bildrechte: grafolux & eye-server
Hinweise zur Beratungshilfe
Bei Antragstellung sind unbedingt mitzubringen:
- sämtlicher die Angelegenheit betreffender Schriftverkehr
- gültiger Ausweis
- Einkommensnachweise neuesten Datums (z. B. Lohnabrechnung, Leistungsbescheid des Jobcenters, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Girokonto und/oder Sparbuch, sonstige Konten)
- Nachweis des aktuellen Kontostandes (bezüglich Rückkaufswert) bei Kapitallebensversicherungen; handelt es sich lediglich um eine Risiko-Lebensversicherung, ist die Versicherungspolice einzureichen
Sofern Sie keine Sozialhilfe erhalten bedarf es folgender weiterer Nachweise:
- Nachweis der Zahlungen von Miet- und Nebenkosten, LSW-Bescheid
- Nachweis von Unterhaltszahlungen
- Nachweis von Kreditzahlungen
- Nachweis von Versicherungsbeiträgen
Ohne oben genannte Nachweise kann kein Beratungshilfeschein erteilt werden!