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Hinweise zur Beratungshilfe

Bei Antragstellung sind unbedingt mitzubringen:

  1. sämtlicher die Angelegenheit betreffender Schriftverkehr
  2. gültiger Ausweis
  3. Einkommensnachweise neuesten Datums (z. B. Lohnabrechnung, Leistungsbescheid des Jobcenters, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid)
  4. Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Girokonto und/oder Sparbuch, sonstige Konten)
  5. Nachweis des aktuellen Kontostandes (bezüglich Rückkaufswert) bei Kapitallebensversicherungen; handelt es sich lediglich um eine Risiko-Lebensversicherung, ist die Versicherungspolice einzureichen

Sofern Sie keine Sozialhilfe erhalten bedarf es folgender weiterer Nachweise:

  • Nachweis der Zahlungen von Miet- und Nebenkosten, LSW-Bescheid
  • Nachweis von Unterhaltszahlungen
  • Nachweis von Kreditzahlungen
  • Nachweis von Versicherungsbeiträgen

Ohne oben genannte Nachweise kann kein Beratungshilfeschein erteilt werden!



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