Insolvenzverfahren
Erteilung einer Negativbescheinigung
Das Amtsgericht Gifhorn erteilt auf Antrag eine Negativbescheinigung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder Insolvenzantrages zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen. Der Antrag kann nur schriftlich gestellt werden unter Angabe der vollständigen Personalien (gegebenenfalls Firma etc.) und unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (letzterer nur zusammen mit einer aktuellen Meldebestätigung).
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von € 15,00 (Ziff. 1401 des Kostenverzeichnisses zum Justizverwaltungskostengesetz) erhoben. Die Gebühr kann im Voraus durch eine elektronische Kostenmarke entrichtet werden. Informationen zur elektronischen Kostenmarke finden Sie hier . Der Nachweis der Zahlung per Kostenmarke ist dem Antrag beizufügen.
Der Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung kann nicht per Mail gestellt werden und ist ausschließlich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Zuständigkeitsbereich Amtsgericht Gifhorn
Zum Antragsformular für eine Negativbescheinigung (Artikel, Volltext)
Zum Antragsformular für eine Negativbescheinigung (pdf-Datei, 0,17 MB, nicht barrierefrei)
Zum Downloaden (pdf-Dateien, nicht barrierefrei):

