Bezirk
Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Gifhorn
- Hankensbüttel mit den Gemeinden Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl und Steinhorst,
- Isenbüttel mit den Gemeinden Calberlah, Isenbüttel, Ribbesbüttel, Wasbüttel
- Meinersen mit den Gemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen, Müden
- Papenteich mit den Gemeinden Adenbüttel, Didderse, Meine, Rötgesbüttel, Schwülper, Vordorf
- Wesendorf mit den Gemeinden Groß Oesingen, Schönewörde, Ummern, Wagenhoff, Wahrenholz, Wesendorf
mit den jeweiligen Ortschaften.
Eine Übersicht aller zum Amtsgerichtsbezirk Gifhorn gehörenden Ortschaften finden Sie hier .
Achtung:
Der Gerichtsbezirk ist nicht immer identisch mit dem Kreisbezirk.
Die im Landkreis Gifhorn gelegenen Samtgemeinden Brome und Boldecker Land gehören zum Amtsgerichtsbezirk Wolfsburg.
Hinweis:
Das Amtsgericht Gifhorn ist in Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren auch für die Amtsgerichtsbezirke Burgdorf, Lehrte und Peine zuständig.