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Insolvenzverfahren

Einreichung und Führung der Tabellen über die angemeldeten Forderungen gemäß § 175 Insolvenzordnung in maschineller Form


Im Rahmen der Digitalisierung des Insolvenzgerichts wird auch die Insolvenztabelle auf eine neue Grundlage gestellt. Zukünftig wird die Insolvenztabelle voll elektronisch im Fachverfahren des Insolvenzgerichts maschinell geführt, ohne dass Teile ausgedruckt oder in das elektronische Aktensystem verschoben werden müssen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch in mittelgroßen und großen Verfahren die Insolvenztabelle performant geführt werden kann.

Die Insolvenztabelle wird am Amtsgericht Gifhorn in Verfahren, die ab dem 1. Februar 2026 eröffnet werden, maschinell geführt. Die diesen Bereich regelnde Niedersächsische Verordnung über die maschinelle Führung und die elektronische Einreichung der Tabellen nach § 175 Abs. 1 der Insolvenzordnung (Nds. InsOeTabVO) gilt für diese Verfahren ab dem o.g. Stichtag.

Nach dieser Verordnung erfolgt die Einreichung der Daten der Tabelle wie bisher im ITR.Format. Wesentliche Änderungen ergeben sich aber für Sie bei der Übermittlung der Forderungsanmeldungen. Diese sind für die Verfahren digital als Gesamt-PDF einzureichen. Die entsprechenden Anforderungen sind in dem beigefügten Merkblatt aufgeführt. Sofern die Kanzleisoftware die Forderungsanmeldungen noch nicht in der erforderlichen Form bereitstellen kann, ist zu vermuten, dass die Anbieter zeitnah automatisierte Lösungen anbieten werden. Es wird zudem auf die Übergangsregelung in § 8 Nds. InsOeTabVO verwiesen.

Symbolfoto zum Artikel "Allgemein" Bildrechte: grafolux & eye-server
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