Das Amtsgericht Gifhorn stellt die weiteren Rechtsgebiete Betreuungssachen, Nachlasssachen, Vollstreckungssachen, Zwangsversteigerungssachen und Landwirtschaftssachen auf die elektronische Akte um.
Wie am 30. Mai 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 39 als Änderung der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten verkündet, ist beim Amtsgericht Gifhorn in den weiter oben genannten Rechtssachen ab dem 25. Juni 2025 die elektronische Akte verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt werden die künftigen Verfahren in den genannten Rechtsgebieten beim Amtsgericht Gifhorn ausschließlich in digitaler Form geführt. Von Bürgern eingereichte Schriftstücke in Papierform werden dazu vom Gericht entsprechend eingescannt werden.
In der Umstellungsphase wird es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen, dies wird aufgrund der großen Anzahl der Verfahren insbesondere die Betreuungsverfahren betreffen.