Das Amtsgericht Gifhorn stellt die Familiensachen auf die elektronische Akte um.
Wie am 28. April 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt als Änderung der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten verkündet, ist beim Amtsgericht Gifhorn in Familiensachen ab dem 14. Mai 2025 die elektronische Akte verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt werden die künftigen Familienakten beim Amtsgericht Gifhorn ausschließlich in digitaler Form geführt. Von Bürgern eingereichte Schriftstücke in Papierform werden dazu vom Gericht entsprechend eingescannt werden.
Ab der Umstellungsphase könnte zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.